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Richtig rezeptieren:
Inkontinenzartikel wie beispielsweise CONTAM-Vaginaltampons und PVA-Analtampons sind zugelassene medizinische Hilfsmittel. Für die Hilfsmittel gibt es nach dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz keine Budgetierung. Hilfsmittel bleiben Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Hilfsmittel ist immer ein separates Rezept auszustellen (normalerweise ist das Feld 7 und "gebührenpflichtig" zu kennzeichnen). Wenn Hilfsmittel mit Arznei, Verband- oder Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden belasten sie das Budget, d. h. beim Ausstellen eines separaten Rezeptes besteht keine Gefahr der Ausgleichszahlung nach Art. 29 GSG.
Das Rezept sollte enthalten:
oder
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Sortimentsübersicht & Hinweise zu PVA-Analtampons

Sortimentsübersicht & Hinweise zu CONTAM-Vaginaltampons
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