Für Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte
Richtig rezeptieren:
Inkontinenzartikel wie beispielsweise Contam® Vaginaltampons und A-Tam® Analtampons sind zugelassene medizinische Hilfsmittel. Für die Hilfsmittel gibt es nach dem 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz keine Budgetierung. Hilfsmittel bleiben Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Hilfsmittel ist immer ein separates Rezept auszustellen (normalerweise ist das Feld 7 und "gebührenpflichtig" zu kennzeichnen). Wenn Hilfsmittel mit Arznei, Verband- oder Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden belasten sie das Budget, d. h. beim Ausstellen eines separaten Rezeptes besteht keine Gefahr der Ausgleichszahlung nach Art. 29 GSG.
Das Rezept sollte enthalten:
Indikation (Krankheitsbild) sollte vermerkt sein, um die Kostenerstattung durch die Kasse zu sichern. Bei der Erstverordnung ist es sinnvoll, mit einem Attest die Genehmigung zu unterstützen!
oder
Wegen Inkontinenz zur Ermöglichung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. (Sozialgericht Gießen Az:5-9/Kv 364/87)
Produktbezeichnung
Größe/Form
Menge
Hilfsmittelnummer

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Rezeptvorschlag Contam® Vaginaltampons

Rezeptvorschläge A-Tam® Analtampons


